Beitragsordnung des Gewerbevereins Hemmingstedt/Lieth vom 17.04.2007

§ 1
Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des Vereins.

§ 2
Zahlungsweise

Der Gewerbeverein Hemmingstedt/Lieth erhebt von allen seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag von 60 Euro p. a.
Beitragszahlungen sind nur möglich durch

  1. Überweisung auf das bestehende Konto des Gewerbevereins.
  2. Bankeinzugsermächtigung an den Gewerbeverein.

Entstehen dem Verein durch Lastschriftrückgaben fremde Kosten, so werden diese dem säumigen Vereinsmitglied in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist der Verein berechtigt, eigene Kosten i. H. v. 2,50 Euro je Mahnschreiben zu berechnen.

§ 3
Fälligkeit

Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Voraus für einen Zeitraum von einem Jahr zu entrichten und sind zu Jahresbeginn fällig. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu entrichten. Bei Beitritts eines Mitglieds im Jahresverlauf ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat nach dem erfolgten Beitritt fällig.

§ 4
Beitragsnachlass, Beitragsstundung

In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand Stundung oder Erlass von Beiträgen oder sonstigen Erleichterungen einräumen, wenn die Anwendung dieser Beitragsordnung unbillige Härte für das Mitglied sein würde. Entsprechende Anträge müssen schriftlich mit genauer Begründung vor Fälligkeit der in Betracht kommenden Zahlungen an den Verein eingereicht werden. Über die Anträge entscheidet der Kassenwart des Gewerbevereins. Gegen alle Entscheidungen des Kassenwartes kann ein Beschluss des Vorstandes nach Anhörung des Mitgliedes herbeigeführt werden. Dieser Beschluss ist endgültig

§ 5
Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres

Bei Eintritt im ersten Halbjahr wird der volle Jahresbeitrag fällig, bei Eintritt im zweiten Halbjahr der halbe Jahresbeitrag. Das Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres lassen die Entstehung und die Höhe des Mitgliedsbeitrages für dieses Kalenderjahr unberührt.

§ 6
Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Meldorf und Erfüllungsort ist Hemmingstedt.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde in der Gründungsversammlung am 17.04.2007 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

 

Katja Niebuhr, 1. Vorsitzende

Julia Krzeminska, 2. Vorsitzende

MITGLIED WERDEN

Werden Sie jetzt Mitglied des Gewerbevereins Hemmingstedt/Lieth und stehen Sie nicht länger alleine da.